Aktuelles / Status
31. Oktober 2024
Das Projekt LSVA III nimmt immer konkretere Formen an. Ende Oktober 2024 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) neue Informationen an die Halter versandt. Für Halter, die sich bei NATRAS registrieren möchten, sind nun folgende Termine relevant. Zu den Terminen
14. März 2024
BAZG beauftragt NATRAS für LSVA-Grundversorgung. Die Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nimmt Form an. Lesen Sie hier die Medienmitteilung.
11. März 2024
Die Seiten www.natras.ch sind online. Informationen zum aktuellen Handlungsbedarf für die Halter werden hier im Verlauf des zweiten Quartals 2024 publiziert.
Allgemeine Informationen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sind auch auf den offiziellen Seiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verfügbar.
16. Januar 2024
Die NATRAS AG wird im Handelsregister des Kanton Zürich eingetragen. Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, Leistungen gemäss dem Betreibervertrag für den Aufbau und Betrieb eines Systems zur Erfassung von Fahrdaten durchzuführen, die für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erforderlich sind. Die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (BAZG), fungiert dabei als Auftraggeberin.
Häufig gestellte Fragen
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Ich habe mich beim BAZG im ePortal registriert, wann kann ich mich bei NATRAS als Fahrzeughalter registrieren?
- Ab dem 01. Dezember 2024 ist eine Registrierung für Fahrzeughalter möglich, die im Januar 2025 Fahrzeuge neu in Verkehr bringen.
- Ab dem 01. Januar 2025 ist eine Registrierung für Fahrzeughalter möglich, die ein defektes Emotach ersetzen müssen.
- Ab dem 01. März 2025 ist die Registrierung für alle Fahrzeughalter möglich.
Die Termine finden sich auch hier.
- Bis wann muss ich mich spätestens für einen NETS-Anbieter - also NATRAS als Grundversorger (NNA) oder einen Zugelassenen NETS-Anbieter entschieden haben?
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Die Termine habe ich gesehen, kann ich mich auch schon früher als Fahrzeughalter registrieren?
Nein, die Registrierung erfolgt gestaffelt zu den vorgesehenen Terminen in den beschriebenen Fällen.
- Ich habe mich als Fahrzeughalter registriert, wann erhalte ich mein Erfassungssystem Fahrzeug (ESF)?
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Kann ich das Erfassungssystem Fahrzeug (ESF) schon vorher bestellen?
Nein, die Bestellung von ESF ist Teil des Online Service Desk (OSD) und kann erst nach bestätigter Registrierung erfolgen. Siehe auch Termine.
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Unser Auftrag
Im Auftrag des zuständigen Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt die NATRAS AG die Grundversorgung für das neue nationale LSVA-Erfassungssystem sicher und führt damit dieses System in der mittlerweile dritten Generation in die Zukunft.
Das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz sieht die Beauftragung eines sogenannten «Nationalen NETS-Anbieters» (NNA) vor, der vom BAZG mit der Grundversorgung beauftragt wird. Das BAZG hat im Rahmen der entsprechenden WTO-Ausschreibung den geeigneten NNA gefunden und den entsprechenden Betreibervertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin, die NATRAS AG, wurde von den beiden WTO Zuschlagsempfängern (LOSTnFOUND AG und Kapsch TrafficCom AG) eigens zu diesem Zweck gegründet.