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Ich habe mich beim BAZG im ePortal registriert, wann kann ich mich bei NATRAS als Fahrzeughalter registrieren?
- Ab dem 01. Dezember 2024 ist eine Registrierung für Fahrzeughalter möglich, die im Januar 2025 Fahrzeuge neu in Verkehr bringen.
- Ab dem 01. Januar 2025 ist eine Registrierung für Fahrzeughalter möglich, die ein defektes Emotach ersetzen müssen.
- Ab dem 01. März 2025 ist die Registrierung für alle Fahrzeughalter möglich.
Die Termine finden sich auch hier.
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Bis wann muss ich mich spätestens für einen NETS-Anbieter - also NATRAS als Grundversorger (NNA) oder einen Zugelassenen NETS-Anbieter entschieden haben?
Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025. Der Zeitpunkt hängt einerseits vom Zustand des Emotachs und andererseits von der Wahl des Anbieters (NATRAS als NNA, EETS oder zugelassener Anbieter ZNA) ab. Für Fahrzeughalter, die sich für NATRAS entscheiden, gelten folgende Termine.
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Die Termine habe ich gesehen, kann ich mich auch schon früher als Fahrzeughalter registrieren?
Nein, die Registrierung erfolgt gestaffelt zu den vorgesehenen Terminen in den beschriebenen Fällen.
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Ich habe mich als Fahrzeughalter registriert, wann erhalte ich mein Erfassungssystem Fahrzeug (ESF)?
Nach Prüfung der Registrierung wird diese von NATRAS bestätigt. Danach erhält der Fahrzeughalter Zugang zum Online Service Desk (OSD), der alle Informationen für die weiteren Schritte und die Registrierung der Fahrzeugdaten enthält.
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Kann ich das Erfassungssystem Fahrzeug (ESF) schon vorher bestellen?
Nein, die Bestellung von ESF ist Teil des Online Service Desk (OSD) und kann erst nach bestätigter Registrierung erfolgen. Siehe auch Termine.
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