Aktuelles / Status
31. Oktober 2024
Das Projekt LSVA III nimmt immer konkretere Formen an. Ende Oktober 2024 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) neue Informationen an die Halter versandt. Für Halter, die sich bei NATRAS registrieren möchten, sind nun folgende Termine relevant. Zu den Terminen
14. März 2024
BAZG beauftragt NATRAS für LSVA-Grundversorgung. Die Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nimmt Form an. Lesen Sie hier die Medienmitteilung.
11. März 2024
Die Seiten www.natras.ch sind online. Informationen zum aktuellen Handlungsbedarf für die Halter werden hier im Verlauf des zweiten Quartals 2024 publiziert.
Allgemeine Informationen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sind auch auf den offiziellen Seiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verfügbar.
16. Januar 2024
Die NATRAS AG wird im Handelsregister des Kanton Zürich eingetragen. Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, Leistungen gemäss dem Betreibervertrag für den Aufbau und Betrieb eines Systems zur Erfassung von Fahrdaten durchzuführen, die für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erforderlich sind. Die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (BAZG), fungiert dabei als Auftraggeberin.
Unser Auftrag
Im Auftrag des zuständigen Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt die NATRAS AG die Grundversorgung für das neue nationale LSVA-Erfassungssystem sicher und führt damit dieses System in der mittlerweile dritten Generation in die Zukunft.
Das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz sieht die Beauftragung eines sogenannten «Nationalen NETS-Anbieters» (NNA) vor, der vom BAZG mit der Grundversorgung beauftragt wird. Das BAZG hat im Rahmen der entsprechenden WTO-Ausschreibung den geeigneten NNA gefunden und den entsprechenden Betreibervertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin, die NATRAS AG, wurde von den beiden WTO Zuschlagsempfängern (LOSTnFOUND AG und Kapsch TrafficCom AG) eigens zu diesem Zweck gegründet.
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Benötigen Sie Hilfe?
- Kann das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) an der bestehenden Halterung des Emotach montiert werden?
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Was müssen Fahrzeughalter jetzt tun?
Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen vorerst nichts unternehmen. Sie werden zu gegebener Zeit direkt vom BAZG kontaktiert (briefliche Aufforderung zur Registrierung im ePortal). Ab Dezember 2024 können sich Fahrzeughalterinnen und -halter, die im Januar 2025 Neufahrzeuge in Verkehr setzen, zusätzlich auf der Website www.natras.ch registrieren.
- Ist eine Teilnahme am Pilotprojekt noch möglich?
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Ich habe ein ADR-SDR zertifiziertes Fahrzeug. Wie wird das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) eingebaut?
Registrierte Nutzer können die entsprechenden Informationen über die Anforderungen an ADR-SDR zertifizierte Fahrzeuge im Online-Service-Desk abrufen. Interessierte Werkstätten können sich direkt bei NATRAS über die Anforderungen für einen ADR-SDR zertifizierten Einbau des Erfassungssystems Fahrzeug (ESF) informieren.
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Warum wird das neue Terminal nicht wie bisher das Emotach vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung gestellt?
Der entsprechende Betreibervertrag sieht vor, dass die NATRAS dem Halter ein neues, auf GNSS-Technologie basierendes ESF (Erfassungssystem Fahrzeug) kostenlos zur Verfügung stellt. Die heutige LSVA-Technologie (emotach) ist mit diesen Anforderungen leider nicht kompatibel. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass sowohl für den Migrationsbetrieb als auch für die Ausrüstung von Neufahrzeugen eine einfache Anbindung und Inbetriebnahme möglich ist. So kann die Verkabelung der bestehenden Lösung weitgehend weiterverwendet werden.
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