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Was ändert konkret für Fahrzeughalterinnen und -halter?
Bitte besuchen Sie dazu die Webseiten vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Was ändert nicht?
Sämtliche Abgabenprozesse bleiben beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Berechnung, Erhebung, Inkasso). Ebenso bleiben die Erhebungskriterien und -parameter der LSVA gleich. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Was ist die Ausfalllösung?
Die Lösung ist das digitale Transaktionsportal, das für die Nachmeldung verwendet wird. Entsprechende Nutzungshinweise und Einschränkungen werden den registrierten Nutzern im Online Service Desk (OSD) rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
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Was ist die Rolle der NATRAS AG?
Die NATRAS AG wird vom Bund als Nationaler NETS-Anbieter (NNA) beauftragt und gewährleistet die gesetzlich festgelegte nationale Grundversorgung. Sie muss sämtlichen interessierten Fahrzeughalterinnen und -halter kostenlos ein automatisiertes Erfassungssystem (ESF) zur Verfügung stellen sowie eine Ausfallsystem garantieren, sollte das automatisierte System ausfallen. Für jene Fahrzeughalter, die sich für den NNA entscheiden, stellt die NATRAS AG den ersten Ansprechpartner dar, wenn es um die Datenerfassung der Fahrtleistungen geht.
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Was ist unter dem Online Service Desk (OSD) zu verstehen?
Das Online-Servicedesk ist das digitale Transaktionsportal, das Informationen über den Einbau, die Zuordnung des Erfassungssystems Fahrzeug (ESF) zu Fahrzeugen und den entsprechenden Status enthält. Entsprechende Nutzungshinweise und Einschränkungen werden den registrierten Nutzern im Online Service Desk (OSD) rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
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Was sind die nächsten Schritte?
- Ab Dezember 2024 können sich nur Halter bei NATRAS registrieren, die ab dem 1. Januar 2025 neue Fahrzeuge in Betrieb nehmen.
- Ab Januar 2025 können sich auch Halter bei NATRAS registrieren, die einen defekten Emotach ersetzen müssen.
- Ab Juni 2025 steht die Nutzung des Online Service Desk auch allen anderen Haltern zur Verfügung. (Eine Registrierung der Haltedaten ohne Abgabe der ESF ist bereits ab März 2025 möglich).
- Die Migration muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
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Was sind die Vorteile der LSVA III?
Die aktuellen Emotach-Geräte werden durch modernere Erfassungsgeräte ersetzt, welche die Fahrtdaten automatisch übermitteln. Die Chipkarten müssen nicht mehr monatlich eingeschickt werden. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Welche Dimensionen hat das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF)?
Das Endgerät ist wesentlich kleiner als das heutige System (Emotach). Die Abmessungen betragen 135x75x30mm. Entsprechende Einbau- und Anschlussempfehlungen werden den registrierten Nutzern mit den Lieferunterlagen zugesandt.
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Welche Folgen hat es, wenn das Emotach nicht entfernt wird?
Entsprechende Handlungsanweisungen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Wer erstellt in Zukunft die Veranlagungen und Rechnungen für die LSVA?
Die Abrechnung der Schwerverkehrsabgabe erfolgt weiterhin direkt durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
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Wie funktioniert die Selbstinstallation für das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF)?
Registrierte Nutzer können die entsprechenden Anleitungen für die verschiedenen Konfigurationen im Online Service Desk (OSD) abrufen.
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Wie werden Anhänger mit dem neuen Erfassungssystem Fahrzeug (ESF) deklariert?
Die entsprechenden Eingaben werden direkt auf dem Display des neuen Erfassungssystems Fahrzeug (ESF) deklariert. Entsprechende Anleitungen stehen für registrierte Nutzer im Online Service Desk (OSD) zur Verfügung.
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