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Kann die Montageanleitung für das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) vorab eingesehen werden?
Für registrierte Benutzer stehen die entsprechenden Montageanleitungen im Online Service Desk (OSD) zur Verfügung.
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Kann ich den NATRAS-Kundendienst telefonisch oder per E-Mail erreichen?
- Ab Dezember 2024 steht der Kundendienst ausschliesslich Nutzern zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2025 Neufahrzeuge in Betrieb nehmen.
- Ab Januar 2025 steht der Kundendienst auch Nutzern zur Verfügung, die einen defekten Emotach ersetzen müssen.
- Ab März 2025 steht der Kundendienst auch allen anderen Nutzern zur Unterstützung bei der Registrierung zur Verfügung.
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Können Halterinnen, im Ausland zugelassener Fahrzeuge, die NATRAS-Lösung ebenfalls nutzen?
Über die Zulassung von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen zur Nutzung des NATRAS-Dienstes entscheidet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Neben der NATRAS AG als beauftragter Nationaler NETS-Anbieter (NNA) werden vom BAZG weitere Anbieter - sogenannte Zugelassene NETS-Anbieter (ZNA) - zugelassen. Für EETS-Anbieter wird auch die Fahrdatenerfassung auf Schweizer Strassen möglich, was insbesondere für Fahrzeughalterinnen und -halter interessant ist, die häufig auch auf ausländischen Strassen unterwegs sind, da sie nur noch ein Erfassungsgerät benötigen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Muss der Einbau des neuen Gerätes (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) durch eine zertifizierte Werkstatt erfolgen?
Nein, ein Selbsteinbau ist möglich (mit Ausnahme von ADR-SDR zertifizierten Fahrzeugen). Darüber hinaus steht NATRAS bereits mit vielen Fahrzeugherstellern in Kontakt, um die Option der Verkabelung ab Werk zu gewährleisten.
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Warum muss ich mich neu registrieren, obwohl ich dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bereits bekannt bin?
Die NATRAS ist eine vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beauftragte privatrechtliche Gesellschaft, welche die kostenlose Grundversorgung für das neue nationale LSVA-Erfassungssystem sicherstellt. Da die vom BAZG erhobenen Daten datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, ist für die entsprechende Datenbearbeitung bei der NATRAS wiederum eine Einwilligung erforderlich.
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Was passiert, wenn ich bei der Abfahrt die Anmeldung des Anhängers vergesse?
Eine manuelle Nachmeldung ist in der sogenannten Ausfalllösung möglich. Entsprechende Anleitung stehen registrierten Nutzern im Online-Service-Desk (OSD) zur Verfügung.
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Wem gehört die ESF-Hardware und was kostet diese?
Das Erfassungssystem Fahrzeug (ESF) wird dem Halter kostenlos zur Verfügung gestellt, geht aber nicht in dessen Eigentum über, der Einbau ist Sache des Halters.
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Was ändert generell?
Die Fahrtdaten (gefahrene Kilometer) werden neu durch private Anbieter (Provider) erfasst und an den Bund für die Abgabenerhebung vollständig digital übermittelt.
Fahrzeughalterinnen und -halter können unter folgenden Anbietern auswählen:- Nationaler NETS-Anbieter: Die vom Bund beauftragte NATRAS AG stellt die Grundversorgung sicher. Sie bietet eine kostenlose Erfassung der Fahrtdaten innerhalb der Schweiz an.
- Zugelassene NETS-Anbieter: Sie bieten die Erfassung von Fahrtdaten innerhalb der Schweiz (und allenfalls weitere Dienstleistungen) an. Die Konditionen können entsprechend variieren.
- Zugelassene EETS-Anbieter: Sie bieten die Erfassung von Fahrtdaten innerhalb der Schweiz sowie in anderen europäischen Ländern (und allenfalls weitere Dienstleistungen) an. Die Konditionen können entsprechend variieren.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Muss sich ein Fahrzeughalter bei der NATRAS AG registrieren oder gibt es andere Möglichkeiten?
Neben der NATRAS AG als beauftragten Nationalen NETS-Anbieter (NNA) werden weitere Anbieter durch den Bund zugelassen – sogenannte Zugelassene NETS-Anbieter (ZNA). Die Erfassung der Fahrtdaten auf Schweizer Strassen wird ebenfalls für EETS-Anbieter möglich, was insbesondere für Fahrzeughalterinnen und -halter interessant ist, die häufig auch auf ausländischen Strassen fahren, da sie nur noch ein Erfassungsgerät benötigen werden.
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Warum sollte ich mich so schnell wie möglich bei NATRAS registrieren?
Registrierte Nutzer erhalten Informationen zur Installation des Erfassungssystems Fahrzeug (ESF), zum Online Service Desk (OSD) und zur Ausfallösung, sobald diese veröffentlicht werden.
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Was ändert konkret für Fahrzeughalterinnen und -halter?
Bitte besuchen Sie dazu die Webseiten vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Was ändert nicht?
Sämtliche Abgabenprozesse bleiben beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Berechnung, Erhebung, Inkasso). Ebenso bleiben die Erhebungskriterien und -parameter der LSVA gleich. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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