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Kann das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) an der bestehenden Halterung des Emotach montiert werden?
NATRAS ist bestrebt, einen möglichst einfachen Einbau sowohl in bestehende Fahrzeuge als auch in Neufahrzeuge zu gewährleisten. Entsprechende Einbau- und Anschlussempfehlungen werden den registrierten Nutzern mit den Lieferunterlagen zugesandt.
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Was müssen Fahrzeughalter jetzt tun?
Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen vorerst nichts unternehmen. Sie werden zu gegebener Zeit direkt vom BAZG kontaktiert (briefliche Aufforderung zur Registrierung im ePortal). Ab Dezember 2024 können sich Fahrzeughalterinnen und -halter, die im Januar 2025 Neufahrzeuge in Verkehr setzen, zusätzlich auf der Website www.natras.ch registrieren.
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Ist eine Teilnahme am Pilotprojekt noch möglich?
Nein. Die Teilnehmer für das Pilotprojekt sind schon bestimmt. Im Fokus stehen durchgehende Tests der neuen Infrastrukturen und Prozesse. Das BAZG wird die Halter informieren, sobald ein Wechsel zu LSVA III möglich ist.
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Ich habe ein ADR-SDR zertifiziertes Fahrzeug. Wie wird das neue Gerät (Erfassungssystem Fahrzeug, ESF) eingebaut?
Registrierte Nutzer können die entsprechenden Informationen über die Anforderungen an ADR-SDR zertifizierte Fahrzeuge im Online-Service-Desk abrufen. Interessierte Werkstätten können sich direkt bei NATRAS über die Anforderungen für einen ADR-SDR zertifizierten Einbau des Erfassungssystems Fahrzeug (ESF) informieren.
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Warum wird das neue Terminal nicht wie bisher das Emotach vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung gestellt?
Der entsprechende Betreibervertrag sieht vor, dass die NATRAS dem Halter ein neues, auf GNSS-Technologie basierendes ESF (Erfassungssystem Fahrzeug) kostenlos zur Verfügung stellt. Die heutige LSVA-Technologie (emotach) ist mit diesen Anforderungen leider nicht kompatibel. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass sowohl für den Migrationsbetrieb als auch für die Ausrüstung von Neufahrzeugen eine einfache Anbindung und Inbetriebnahme möglich ist. So kann die Verkabelung der bestehenden Lösung weitgehend weiterverwendet werden.
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Was muss ich betreffend der Demontage und Rückgabe der Emotach berücksichtigen?
Entsprechende Handlungsanweisungen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Gibt es bereits Neufahrzeuge, die für den Einbau des Erfassungssystems Fahrzeug (ESF) vorgerüstet sind?
Ja, NATRAS hat die Fahrzeughersteller kontaktiert und Informationen zur Verkabelung zur Verfügung gestellt. Bestellmöglichkeiten für die Verkabelung finden Sie hier: https://natras.ch/shop/.
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Warum gibt es einen Wechsel im Bereich der LSVA?
Das aktuelle Abgabenerhebungssystem (LSVA II) erreicht sein Lebensende. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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Was passiert, wenn ich bei der Abfahrt die Anmeldung des Anhängers vergesse?
Eine manuelle Nachmeldung ist in der sogenannten Ausfalllösung möglich. Entsprechende Anleitung stehen registrierten Nutzern im Online-Service-Desk (OSD) zur Verfügung.
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Wem gehört die ESF-Hardware und was kostet diese?
Das Erfassungssystem Fahrzeug (ESF) wird dem Halter kostenlos zur Verfügung gestellt, geht aber nicht in dessen Eigentum über, der Einbau ist Sache des Halters.
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Ab wann steht die Lösung der NATRAS AG zur Verfügung?
Ab Ende 2. Quartal 2025 wird es einen Parallelbetrieb der LSVA II (emotach) und der neuen LSVA III geben. Ab Ende 2025 wird die LSVA II (emotach) abgeschaltet und nur noch die LSVA III betrieben.
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Gibt es auch Änderungen bei der Abgabe an sich (Höhe, Erhebungskriterien und -parameter)?
Die Erhebungskriterien und -parameter bleiben beim Systemwechsel zur LSVA III unverändert. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf diesen Webseiten: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/faqlsvadrei.html
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